Event Codex

Richtlinien zur Eventfreigabe, Müllmeldung und Greenwashing-Prävention

1. Standards zur Markenneutralität, Bildrechten und Greenwashing-Prävention

Um die Unabhängigkeit der Bewegung zu wahren und eine werbliche Instrumentalisierung zu verhindern, gelten für den Registrierungsprozess und die Müllmeldung folgende strikte Vorgaben:

  1. Neutralität des Event-Namens: Der Name eines Unternehmens, einer Marke oder politischen Partei darf weder vollständig noch verkürzt im öffentlichen Titel des Events erscheinen.
  2. Logo- und Bilderverbot auf Eventfotos:
    • Das eingereichte Eventbild (Vorschaubild auf der Karte) muss neutral sein oder den Fokus auf die Aktion/die Umwelt legen. Mit dem Hochladen von Bildmaterial (Eventbilder, Müllmeldungen) versichert die einreichende Person, dass sie Inhaber:in sämtlicher Urheberrechte ist und keine Rechte Dritter verletzt. Insbesondere ist sicherzustellen, dass bei Abbildung von Personen deren Einwilligung zur Veröffentlichung im Rahmen der DSGVO vorliegt. Die einreichende Person stellt Let’s Do It! Germany e.V. von Ansprüchen Dritter bei Verstößen frei.
    • Einräumung von Nutzungsrechten: Mit dem Hochladen von Bildmaterial räumt die einreichende Person dem Verein Let’s Do It! Germany e.V. ein unentgeltliches, unwiderrufliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht ein, diese Bilder für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation (z. B. auf der Website, in sozialen Medien, in Jahresberichten oder Pressemitteilungen) zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
    • Die Einbindung von Firmen- oder Parteilogos oder Markennamen auf dem Eventbild ist untersagt. Dies gilt auch für Grafiken, die wie Werbebanner wirken.
    • Events mit Bildern, die primär als Werbefläche für ein Unternehmen oder politische Parteien dienen, werden nicht freigegeben oder durch ein neutrales Eventbild ersetzt.
  3. WCD-Logo- und Urkundennutzung: Die Nutzung des World Cleanup Day Logos ist an die Einhaltung dieser Richtlinie sowie den Brand Essentials (CVI) von Let’s Do It World gebunden. Eine gewerbliche Nutzung ohne Partnerschaftsvertrag ist untersagt. Automatisch generierte Urkunden dienen ausschließlich der Dokumentation des zivilgesellschaftlichen Engagements. Eine kommerzielle Nutzung in Werbeanzeigen für Produkte oder Dienstleistungen sowie eine parteipolitische Instrumentalisierung (z.B. Nutzung auf Wahlplakaten oder in politischer Eigenwerbung) ist untersagt. Die Urkunden dürfen nicht als Nachweis für eine allgemeine ökologische Nachhaltigkeit des Unternehmens oder der Organisation verwendet werden. Jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit der Urkunde muss den Charakter der ehrenamtlichen Aktion (Cleanup) in den Vordergrund stellen und darf nicht irreführend wirken.

2. Der Freigabeprozess (Ampelsystem)

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Verbleib auf der Plattform. Alle Event-Anmeldungen und Müllmeldungen durchlaufen innerhalb von drei Werktagen eine standardisierte Prüfung. Ziel ist es, die Gemeinnützigkeit der Aktion sicherzustellen und kommerzielle sowie politische Instrumentalisierung auszuschließen. Hierfür nutzen wir ein dreistufiges Ampelsystem:

  • Grüne Kategorie (Direkte Freigabe): Events von Akteuren des Gemeinwohls (z. B. Schulen, Kitas, Kommunen und Privatinitiativen) werden direkt freigeschaltet. Voraussetzung ist, dass die Aktion erkennbar dem Naturschutz und der Sensibilisierung dient.
  • Gelbe Kategorie (Prüfpflicht): Diese Stufe umfasst Unternehmen aus Branchen mit moderatem Umwelteinfluss sowie politische Parteien. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung: Wir bewerten, ob das Event primär für Marketing- oder Wahlkampfzwecke genutzt wird oder ob ein glaubwürdiges Engagement für Nachhaltigkeit vorliegt.
  • Rote Kategorie (Vorstandsprüfung): Akteure aus Hochrisiko-Sektoren für Greenwashing (z. B. fossile Energien, Tabakindustrie oder Fast Fashion) unterliegen einer strengen Prüfung durch den Vorstand. Ein Ausschluss erfolgt insbesondere dann, wenn die Aktion lediglich zur Image-Korrektur („Reputationstransfer“) dient oder dem Ziel einer müllfreien Welt systemisch widerspricht.

3. Verhaltenscodex & Ausschlusskriterien (Content Moderation)

Ausschluss aufgrund von Inhalten und Verhalten: Zusätzlich zur Greenwashing-Prävention werden Events und Müllmeldungen nicht freigegeben oder umgehend gelöscht, wenn die Event-Beschreibung, der Titel oder die verlinkten Inhalte gegen folgende Grundsätze verstoßen:

  • Hassrede & Diskriminierung: Keine Inhalte, die Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung oder politischen Gesinnung herabwürdigen, beleidigen oder diskriminieren.
  • Gewalt & Extremismus: Keine Verherrlichung von Gewalt, Aufrufe zu Straftaten oder die Verbreitung von verfassungsfeindlichen Symbolen und Gedankengut.
  • Jugendschutz & Anstand: Keine pornografischen, expliziten oder jugendgefährdenden Inhalte.
  • Verschwörungstheorien: Keine Verbreitung von nachweislich Falschinformationen oder wissenschaftsfeindlichen Narrativen (insb. Leugnung des menschengemachten Klimawandels).

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage allgemeine zugänglicher Informationen und der eingereichten Inhalte. Wir behalten uns vor, Akteur:innen permanent zu sperren, die versuchen, den World Cleanup Day als Bühne für demokratiefeindliche oder spalterische Botschaften zu nutzen.

4. Haftungsausschluss & Durchführung

Rechtlicher Hinweis zur Durchführung: Mit der Freigabe eines Events/einer Müllmeldung auf der Plattform bestätigt Let’s Do It! Germany e.V. lediglich die Einhaltung der in dieser Richtlinie genannten ethischen und visuellen Standards. Die Freigabe stellt keine inhaltliche Billigung der handelnden Organisation oder ihrer sonstigen Aktivitäten dar.

  • Veranstalter-Verantwortung: Der/Die Veranstalter:in trägt die volle Verantwortung für die sichere Durchführung, notwendige behördliche Genehmigungen sowie den Versicherungsschutz der Teilnehmenden. 
  • Haftung: Let’s Do It! Germany e.V. übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die im Rahmen der auf der Plattform gelisteten Events entstehen.
  • Rolle des Vereins: Let’s Do It! Germany e.V. fungiert rein als Anbieter einer Informationsplattform zur Vernetzung von Akteuren. Die Freigabe eines Events begründet kein vertragliches Verhältnis zwischen dem Verein und den Teilnehmenden des jeweiligen Events.

5. Sanktionen

Bei Verstößen gegen diese Richtlinie behält sich Let’s Do It! Germany e.V. vor:

  • den Eventeintrag zu ändern, damit er den o. g. Kriterien entspricht.
  • den Eventeintrag nicht freizugeben.
  • Organisator:innen für zukünftige Aktionen zu sperren.
  • öffentlich Stellung zu beziehen, falls der Name des Vereins und die Kampagne “World Cleanup Day” missbräuchlich verwendet wurden.

6. Schlussbestimmungen

  • Änderungsvorbehalt: Der Verein behält sich vor, diese Richtlinie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern dies zur Wahrung der Vereinsinteressen oder aufgrund rechtlicher Änderungen erforderlich ist.
  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Inkrafttreten unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Richtlinie im Übrigen unberührt.

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